Rückkopplung

Die Durchführung von Sprengtests für Fahrzeuge wird von verschiedenen Normen geregelt, dank denen eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Sprengbelastung im Einfluss auf verschiedene Fahrzeuge gegeben ist.

Eine der wichtigsten Normen, die von der NATO nicht nur für den Schutz gegen IED (improvised explosive devices - selbstgebaute Sprengkörper), sondern auch für die kinetische Energie- und Artielleriewirkung gültig ist, ist die (offene) STANAG 4569, die verschiedene Bedrohungen definiert, die vielfältige vergleichende Parameter erfassen, darunter auch für die Norm "Schutzklassen für die Insassen von Lastwagen und PKW".

Entsprechend dieser Norm werden Minen eingeteilt in:

  • Schützenminen, darunter Sprengminen und Splitterminen
  • Panzerminen, darunter Sprengminen und Hohlladungsminen


Es wird vorausgesetzt, dass Splitter und Detonationsprodukte keinerlei Bedrohung für die Insassen darstellen, wenn das Fahrzeug einen zuverlässigen Schutz aufweist. Dennoch kann der Druckstoß eine negative Einwirkung auf das Gehör und andere Organe, wie Kopf, Hals, Rücken, Brustkorb und die unteren Gliedmassen, haben.
Besondersn bemerkenswert ist, daß die Stärke der Einwirkung der Mine auf das Fahrzeug auch von Belastungsbedingungen abhängt, welche auf den ersten Blick mit der Mine wenig zu tun haben. So können wir feststellen, daß die Belastung auf des Fahrzeug vor allem abhängig ist von:

  • der Sprengstoffmenge (-masse)
  • der Art des Bodens
  • der Tiefe des Gesteins
  • der Lage der Mine bezüglich des Fahrzeuges.

Mehr noch in Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp ist der Abstand der Insassen zur Mine ganz unterschiedlich.
Die Konstruktion des Fahrzeugs kann ebenfalls Einfluß haben auf den Grad der Schäden und folglich auch auf die Insassen im Fahrzeug.
Eine andere Norm, nach der Sprengtests durchzuführen ist, ist die ERV 2010 ("Sondergeschützte Fahrzeuge - Sprengwirkungshemmung").

Sie gehört zu den deutschen Vorschriften der VPAM, welche den Abstand zwischen Fahrzeug und Sprengmittel regelt (sowohl gerichtete wie auch ungerichtete Einwirkung), die Höhe der Anbringung der Sprengmittel, die Art der Sprengmittel und deren Gewicht.